Ja, Sie können Ihr Fahrrad für geschäftliche Zwecke nutzen. Unabhängig davon, ob es sich um Ihr Hauptverkehrsmittel handelt oder ob Sie es z. B. für Lieferungen nutzen, ist es kein Grund für eine Ablehnung eines Anspruchs im Schadensfall.
Ja, Sie können Ihr Fahrrad für geschäftliche Zwecke nutzen. Unabhängig davon, ob es sich um Ihr Hauptverkehrsmittel handelt oder ob Sie es z. B. für Lieferungen nutzen, ist es kein Grund für eine Ablehnung eines Anspruchs im Schadensfall.