Wenn Sie einen aktiven Versicherungsvertrag haben, können Sie unbegrenzt oft einen Schadensfall wegen Diebstahls oder Beschädigung melden oder die Assistance anrufen.
Wie bei jeder Versicherung können wir jedoch von unserem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn wir zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dem Schluss kommen, dass Sie ein zu großes Risiko darstellen, um Sie zu versichern.