Wenn Sie Ihr Fahrrad an einem öffentlichen Ort oder in einem Raum abstellen, den Sie mit anderen Personen als Ihren Haushaltsmitgliedern teilen, sollten Sie Ihr Fahrrad immer am Rahmen mit einem zertifizierten Schloss an einem festen Punkt befestigen.
Wenn Sie Ihr Fahrrad an einem verschlossenen, privaten Ort abstellen, z. B. im Keller, in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück, solange nur Sie und Ihr Haushaltsmitglied Zugang dazu haben, ist eine Befestigung nicht zwingend erforderlich.