In den ersten 3 Vertragsjahren wird keine Wertminderung vorgenommen. Im vierten Vertragsjahr wird eine Wertminderung von 75 % angewandt, im fünften Jahr sinkt sie auf 50 %.
Das bedeutet, dass wir im Falle eines Diebstahls immer den vollen Versicherungswert bezahlen und in den ersten drei Jahren nur eine Selbstbeteiligung bei Sachschäden (35 €) ansetzen.