Um ein gebrauchtes Fahrrad zu versichern, müssen Sie eine Rechnung vorlegen können, wenn Sie es von einem Fachmann gekauft haben, oder die Originalrechnung und den Zahlungsnachweis, wenn Sie es von einer Privatperson gekauft haben. In jedem Fall darf die Ihnen vorliegende Kaufrechnung nicht älter als 5 Jahre sein, um das Fahrrad versichern zu können.